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Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Geschäftsbereich III - Bürgerservice, Bauen und Ordnung
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Leistungsbeschreibung

Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Lüneburger Straße 50

21385 Amelinghausen

Öffnungszeiten

Dienstag - Freitag
von 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach gesonderter Vereinbarung

Parkplätze

Parkplatz:

Anzahl: 20

Fahrplanauskunft

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Welche Gebühren fallen an?

Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 60,00 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 Euro
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 82,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.

Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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Digital

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