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Anzeigefrist einer Versteigerung: Verkürzung

Hansestadt Lüneburg - Bereich 32 Ordnung und Verkehr
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann.

Leistungsbeschreibung

In Ausnahmefällen, insbesondere bei Versteigerungen leicht verderblicher Waren, kann eine Verkürzung der zweiwöchigen Anzeigepflicht von Versteigerungen beantragt werden.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Schießgrabenstraße 7

21335 Lüneburg

Öffnungszeiten

Montags - freitags 08:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Parkplätze

Frauenparkplatz:

Anzahl: 21

Parkplatz:

Anzahl: 508

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 3

Fahrplanauskunft

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde und zugleich bei der Industrie- und Handelskammer. Dabei ist die Kommune und die Industrie- und Handelskammer zuständig, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftliche Anzeige mit Angabe von:
    • Ort und Zeitpunkt der Versteigerung und
    • Gattung der zu versteigernden Ware

Bei Versteigerung von Waren, die

  1. zu einem Nachlass oder einer Insolvenzmasse gehören oder
  2. wegen Geschäftsaufgabe veräußert werden oder
  3. im Wege der öffentlichen Versteigerung aufgrund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden (§ 383 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) und
  4. in offenen Verkaufsstellen angeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht,

werden zusätzlich folgende Angaben benötigt:

  • der Anlass der Versteigerung sowie
  • der Name und die Anschrift der Auftraggeber
  • Personaldokument
  • Versteigerererlaubnis

Welche Gebühren fallen an?

Wenn die Frist für die Anzeige nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Versteigererverordnung (VerstV) verkürzt wird, werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.

§ 3 Abs. 1 Satz 2 Versteigererverordnung (VerstV)
Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Ansprechpersonen

Hansestadt Lüneburg - Bereich 32 Ordnung und Verkehr
32
Julia Reynolds
+49 4131 309-3277+49 4131 309-553277E-Mail senden
Hansestadt Lüneburg - Bereich 32 Ordnung und Verkehr
32
Daniela Siewert
+49 4131 309-3272+49 4131 309-553272E-Mail senden
Hansestadt Lüneburg - Bereich 32 Ordnung und Verkehr
32
Niklas Wortmann
+49 4131 309-3273+49 4131 309-553273E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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Digital

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