Schwerbehindertenausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit in liegt in Niedersachsen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
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