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Brandschutz

Leistungsbeschreibung

Der vorbeugende und abwehrende Brandschutz ist eine öffentliche Aufgabe. In Niedersachsen obliegen den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Berufsfeuerwehr: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen.

Freiwillige Feuerwehr: In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit hierfür nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen ("Pflichtfeuerwehr").

Werkfeuerwehr: Für Betriebe oder sonstige Einrichtungen mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren oder anderen besonderen Gefahren kann das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 230, die Aufstellung einer Werkfeuerwehr mit haupt- und/ oder nebenberuflichen Angehörigen verlangen. Die Betriebe oder Einrichtungen tragen die Kosten für die Werkfeuerwehr.

Die Aus- und Fortbildung im Brandschutz baut auf der Fachausbildung der niedersächsischen Feuerwehren auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) mit Standorten in Celle und Loy eingerichtet.

Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK)

Das müssen Sie wissen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden.

Für allgemeine Fragen wenden Sie sich an die Feuerwehr Ihrer Gemeinde.
 

In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

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