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Katastrophenschutz

Leistungsbeschreibung

Der Katastrophenschutz kommt dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund anderer Rechtsvorschriften nicht mehr gewährleistet sind.

Neben den Feuerwehren werden insbesondere die privaten Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf der Fachausbildung der niedersächsischen Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) mit Standorten in Celle und Loy eingerichtet.

Technisches Hilfswerk (Landesverband Bremen, Niedersachsen)
Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK)

Das müssen Sie wissen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Für Maßnahmen zum Strahlenschutz und zur Hochwasservorsorge bleibt die Zuständigkeit auch im Katastrophenfall beim zuständigen Fachressort. Im Einsatz ist ergänzende Amtshilfe durch die Träger des Katastrophenschutzes möglich.

Für allgemeine Fragen wenden Sie sich an die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder die Hilfsorganisationen in Ihrer Gemeinde.

In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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Fr

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08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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