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Wohnungsbau Förderung

Leistungsbeschreibung

Staatlich geförderter Wohnungsbau dient dazu, Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen. Die Ziele der Wohnraumförderung sind nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG) die Mietwohnraumförderung, die Eigentumsförderung und die Modernisierungsförderung.

Folgende Förderungsmöglichkeiten können für Sie in Betracht kommen:

  • Förderung von allgemeinem Mietwohnraum
  • Förderung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
  • Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

Das müssen Sie wissen

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

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07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

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