Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
Leistungsbeschreibung
Bei der Änderung der Steuerklassen von eingetragene Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, die im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben gelten dieselben Regelungen wie für Ehegatten.
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Voraussetzungen
- im Inland wohnende eingetragene, nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartnerinnen/Lebenspartner
Welche Unterlagen werden benötigt?
- von beiden Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern unterzeichnetes Antragsformular
Es werden ggf. weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Finanzministerium
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
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