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Kennzeichnung von Lebensmitteln

Leistungsbeschreibung

Ein allgemeiner Grundsatz des Lebensmittelrechts ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, in Bezug auf die Lebensmittel, die sie verzehren, eine fundierte Wahl zu treffen, und alle Praktiken, die irreführen können, zu verhindern. Die Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln vereinfacht diesen Vorgang.

Das müssen Sie wissen

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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