Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme
Leistungsbeschreibung
Die Aufnahme einer Tätigkeit auf einem gemeindeeigenen Friedhof kann nur unter den in der Friedhofssatzung für die jeweilige Tätigkeit festgelegten Voraussetzungen erfolgen.
Auf gemeindeeigenen Friedhöfen können verschiedene gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden:
- Bildhauerin/Bildhauer
- Steinmetzin/Steinmetz
- Gärtnerin/Gärtner
Die Tätigkeit kann vorübergehend, dauerhaft oder grenzüberschreitend erbracht werden. Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Leistungen.
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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