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Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen

Leistungsbeschreibung

Seit 01.01.2014 gibt es in Niedersachsen eine neue seniorenpolitische Beratungsstruktur.

Die neuen Beratungsstellen ersetzen dabei nicht nur die bisherige Form der Seniorenservicebüros, sondern sie führen zudem das Aufgabenfeld der Pflegestützpunkte (PSP) in die Beratungsstellen ein. Dadurch wird das Nebeneinander der genannten Beratungsstellen aufgehoben und eine gemeinsame Beratungsstelle geschaffen. Dies baut Doppelstrukturen ab und führt zu einer optimierten Beratung aus einer Hand.

Die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen bieten den Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Angehörigen Beratung zu allen seniorenrelevanten Themen und zu Fragen der Pflege.

Die Pflegeberatung im engeren Sinne nach den §§ 7 und 7a Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI) durch die Pflegekasssen bleibt unverändert erhalten.

Die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen bauen darüber hinaus ein lokales Netzwerk von ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen und professionellen Anbietern auf. Zudem fungieren sie als Impulsgeber für die Entwicklung innovativer Angebote für die Zielgruppen. Die Potenziale älterer Menschen werden weiterhin gestärkt und genutzt, ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität bewahrt und gefördert.

§ 7 Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI)
§ 7a Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI)
Informationen zu Beratungsstrukturen für ältere Menschen

Das müssen Sie wissen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, der Landeshauptstadt Hannover, der Region Hannover und der Stadt Göttingen.

Übersicht der Senioren- und Plegestützpunkte Niedersachsen; Herausgegeben vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung [PDF]

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Das Qualifizierungsprogramm „DUO“ ist ein wichtiges Aufgabengebiet der Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen. Die Qualifizierung der ehrenamtlichen Seniorenbegleiterinnen und –begleiter erfolgt unter dem Dach der Freiwilligenakademie Niedersachsen. Die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen vermitteln die Einsätze der ehrenamtlichen Seniorenbegleiterinnen und –begleiter.

Das Programm „DUO“ umfasst im Wesentlichen die Alltagsbegleitung von Seniorinnen und Senioren und ist von den Niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten nach den §§ 45b und c Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SBG XI) zu unterscheiden. Bitte beachten Sie die dortigen Informationen.

§ 45b Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI)
§ 45c Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI)

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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