Elektronischer Aufenthaltstitel
Leistungsbeschreibung
Ab dem 1. September 2011 wird bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Der eAT ist eine Kunststoffkarte aus Polycarbonat (PC) im Scheckkartenformat, mit der ein Ausländer in Deutschland und der Europäischen Union sein Aufenthaltsrecht nachweist.
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