Ausübung des Berufs als Patentanwältin/Patentanwalt im öffentlichen Dienst
Leistungsbeschreibung
Patentanwältinnen/-anwälte,
- die als Richter oder Beamte verwendet werden, ohne auf Lebenszeit ernannt zu sein,
- die in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden oder
- die vorübergehend als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind,
dürfen ihren Beruf als Patentanwältin/-anwalt nicht ausüben, es sei denn, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen.
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium
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Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
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07:30 bis 12:30 Uhr
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