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Vertretung für eine Patentanwältin/einen Patentanwalt

Leistungsbeschreibung

Patentanwältinnen und Patentanwälte müssen für eine Vertretung sorgen,

  • wenn sie länger als eine Woche daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben.
  • wenn sie sich länger als eine Woche von ihrer Kanzlei entfernen wollen.

Das müssen Sie wissen

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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