Handel mit und Vermittlung von ausgewählten Dual-Use-Gütern im EU-Ausland
Leistungsbeschreibung
Bestimmte Güter sind in der EU mit Handelsbeschränkungen belegt. Hierzu gehören u.a. Güter mit „doppeltem Verwendungszweck“, die in Teil I, Abschnitt C, Kennungen 901 bis 999 der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) aufgeführt sind.
Dies sind z.B.
- Güter zur Werkstoffbearbeitung,
- Güter aus den Bereichen Telekommunikation und Informationssicherheit,
- Sensoren und Laser,
- Luft- und Raumfahrt.
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
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07:30 bis 12:30 Uhr
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