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Sachkundeprüfung zum Vermitteln und Beraten von Versicherungen

Leistungsbeschreibung

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittlerinnen/Versicherungsvermittler und Versicherungsberaterinnen/Versicherungsberater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung.

Das müssen Sie wissen

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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Telefonisch

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