Freiwilliger Wehrdienst Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Die Wehrpflicht ist seit 01.07.2011 bis auf Weiteres ausgesetzt. An ihre Stelle tritt der freiwillige Wehrdienst (FWD).
Seit dem 01.07.2011 bietet die Bundeswehr interessierten jungen Frauen und Männern einen freiwilligen Dienst für die Dauer von bis zu 23 Monaten an.
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen enthält die Broschüre „Freiwillig dienen – Ein Wegweiser für den freiwilligen Wehrdienst“.
Broschüre „Freiwillig dienen – Ein Wegweiser für den freiwilligen Wehrdienst“ (Herausgegeben vom Bundesministerium der Verteidigung)Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bewerbungsunterlagen für den freiwilligen Wehrdienst
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
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