Danach suchen andere
Zum Inhalt springen

Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben und in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten wollen, können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss je nach Beruf anerkennen lassen.

Dies gilt für die folgenden reglementierten Berufe:

  • Architektin/Architekt
  • Fachärztin/Facharzt
  • Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
  • Apothekerin/Apotheker
  • Erzieherin/Erzieher
  • Fachzahnärztin/Fachzahnarzt
  • Heilpädagogin BA/Heilpädagoge BA
  • Heilpädagogin/Heilpädagoge
  • Lehrerin/Lehrer
  • Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA
  • Sozialpädagogin BA/Sozialpädagoge BA
  • Straßenwärterin/Straßenwärter
  • Ingenieurin/Ingenieur
  • Markscheiderin/Markscheider
  • Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent
  • Tierärztin/Tierarzt
  • Veterinärmedizinische technische Assistentin/Veterinärmedizinischer technischer Assistent
  • Hochschullehrerin/Hochschullehrer
  • Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter
  • Bewährungshelferin/Bewährungshelfer

 

Klicken Sie für weitere Informationen bitte auf die entsprechende Leistung.

Neben den genannten reglementierten Berufen gibt es auch weitere, die über ein Bundesgesetz geregelt sind. Informationen hierz erhalten Sie in der Leistung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation nach Bundesrecht.

Das müssen Sie wissen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

E-Mail senden