Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben und in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten wollen, können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss je nach Beruf anerkennen lassen.
Dies gilt für die folgenden reglementierten Berufe:
- Architektin/Architekt
- Fachärztin/Facharzt
- Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
- Apothekerin/Apotheker
- Erzieherin/Erzieher
- Fachzahnärztin/Fachzahnarzt
- Heilpädagogin BA/Heilpädagoge BA
- Heilpädagogin/Heilpädagoge
- Lehrerin/Lehrer
- Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA
- Sozialpädagogin BA/Sozialpädagoge BA
- Straßenwärterin/Straßenwärter
- Ingenieurin/Ingenieur
- Markscheiderin/Markscheider
- Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent
- Tierärztin/Tierarzt
- Veterinärmedizinische technische Assistentin/Veterinärmedizinischer technischer Assistent
- Hochschullehrerin/Hochschullehrer
- Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter
- Bewährungshelferin/Bewährungshelfer
Klicken Sie für weitere Informationen bitte auf die entsprechende Leistung.
Neben den genannten reglementierten Berufen gibt es auch weitere, die über ein Bundesgesetz geregelt sind. Informationen hierz erhalten Sie in der Leistung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation nach Bundesrecht.
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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