Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Förderung
Leistungsbeschreibung
Um
- die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
- eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz und
- eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und Gemeinschaft einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen
zu sichern, gewährt die EU finanzielle Unterstützung im Förderzeitraum 2014 bis 2020 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Weitere Informationen auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und VerbraucherschutzDas müssen Sie wissen
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
AnsprechpartnerVoraussetzungen
- Siehe die veröffentlichten Förderrichtlinien
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformulare sind bei den zuständigen Stellen erhältlich.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie scih bitte an die zuständige Stelle.
Eventuelle Antragsfristen werden von den zuständigen Stelle veröffentlicht.
Anträge / Formulare
Alle Anträge/Formulare und sonstigen Schriftstücke müssen schriftlich gestellt und eingereicht werden. Nähere Informationen erteilen die für die betreffende Fördermaßnahme zuständige Stellen der nachstehenden Behörden:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN Niedersachsen)Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Ämter für regionale Landesentwicklung (siehe auch auf der Homepage der einzelnen vier Ämter den Bereich „Förderung und Projekte)
Was sollte ich noch wissen?
Mit einer Bewilligung eines Fördervorhabens wird grundsätzlich die ANBest-ELER für anwendbar erklärt. Abweichungen von der ANBest-ELER können individuell über den Zuwendungsbescheid verfügt werden, z. B. 25-jährige Zweckbindungsfristen in bestimmten Fördermaßnahmen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Die ANBest-ELER kann über nachstehenden Link heruntergeladen werden:
ANBest-ELERFachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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