Fachbetriebseigenschaft bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Leistungsbeschreibung
Betriebe, die die in § 45 Absatz 1 der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) genannten Tätigkeiten an den dort genannten Anlagen und Anlagenteilen ausführen, bedürfen der Zertifizierung als Fachbetrieb.
§ 45 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)Das müssen Sie wissen
Parkplätze
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Fachlich freigegeben am
16.01.2019
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
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Fr
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07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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