Gemeinsame Marktorganisationen Obst und Gemüse (GMO) Förderung
Leistungsbeschreibung
Am Anfang dieser Fördermaßnahmen stehen grundsätzlich mindestens 15 Obst- bzw. Gemüseerzeuger, die sich zusammenschließen. Erfüllt dieser Zusammenschluss bestimmte Voraussetzungen, kann eine Erzeugerorganisation (EO) gebildet werden.
Nach bzw. parallel zur Anerkennung erstellen die Erzeugerorganisationen operationelle Programme (OP). Im Rahmen dieser OP (3 - 5-jährige Laufzeit) können Erzeugerorganisationen EU-Mittel aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) erhalten. Das OP wird zu je 50 % über Beiträge der Erzeuger und Beihilfen der EU finanziert. Die EU-Beihilfen werden jahresweise bewilligt bis zur Obergrenze von 4,1 % des Wertes der vermarkteten Erzeugung (vergleichbar mit dem Umsatz der EO). Gefördert werden Aktionen und Maßnahmen zur Stärkung der Marktposition und Wettbewerbskraft von Erzeugerorganisationen. Hauptziele der Programme sind u. a. die weitergehende Angebotsbündelung, Förderung der Vermarktung, Qualitätsverbesserung, Verbesserung der umweltverträglichen Erzeugung (z.B. Ökoproduktion oder integrierte Erzeugung) sowie marktgerechte Ausrichtung der Erzeugung. Für jede geplante Maßnahme sind Erfolgsindikatoren zu benennen, anhand derer die Effizienz der Durchführung der Maßnahmen gemessen wird.
Das müssen Sie wissen
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Verfahrensablauf
Um eine Förderung erhalten zu können, ist die Einreichung eines Beihilfeantrages zwingend erforderlich. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und im Ergebnis erfolgt eine Bewilligung oder Ablehnung des Antrages.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen .
Voraussetzungen
Die Beihilfe ist an diverse Voraussetzungen gebunden. Diese können sie den Rechtsgrundlagen entnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformulare sind bei der zuständigen Stelle erhältlich.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2018/1146 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/892 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 hinsichtlich der Weinbauerzeugniskategorien, der önologischen Verfahren und der diesbezüglichen Einschränkungen
Verordnung (EU) 2017/891 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Bezug auf die Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Bezug auf die in diesen Sektoren anzuwendenden Sanktionen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011
Verordung (EU) 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
Verordnung (EU) Nr. 543/2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
Marktorganisationsgesetz (MOG)
Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG)
Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung (OGErzeugerOrgDV)
Niedersächsische Verordnung zur Durchführung der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte bei Obst und Gemüse
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Das Beihilfeverfahren ist an diverse Bedingungen und Fristen gebunden. Nähere Informationen entnehmen Sie den Rechtsgrundlagen.
Nationale Strategie für nachhaltige operationelle Programme der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in DeutschlandFachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
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