Kosten für die Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen für gesetzlich Unfallversicherte erstatten lassen
Leistungsbeschreibung
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt sowohl Krankenhauskosten als auch die Kosten in Einrichtungen der Rehabilitation.
Das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung rechnet die Kosten für Ihre Behandlung direkt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Dies gilt für ambulante sowie für stationäre Behandlungen.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bezahlen Ihre stationäre Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist. Ihre Behandlung kann voll- oder teilstationär sein. Sie umfasst alle Leistungen, die in Ihrem Fall für die medizinische Versorgung notwendig sind. Dazu kann insbesondere Folgendes gehören:
- Behandlung,
- Krankenpflege,
- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie
- Unterkunft und Verpflegung.
Sie können Gesundheitsschäden erleiden, für die wegen ihrer Art oder Schwere eine besondere unfallmedizinische stationäre Behandlung nötig ist. In solchen Fällen werden Sie in besonderen Einrichtungen behandelt.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie für Ihre Behandlung keinen Eigenanteil zahlen.
Das müssen Sie wissen
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Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit einen Unfall oder eine Krankheit haben, bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Behandlung.
Verfahrensablauf
Das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung rechnet die Behandlungskosten direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab.
Sollten Ihnen im Zusammenhang mit der Behandlung Kosten entstanden sein (Eigenanteil), können Sie diese beim zuständigen Unfallvericherungsträger zurückfordern. Reichen Sie dazu die Belege bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse formlos per Post, E-Mail oder mittels Versicherten-Self-Service im Serviceportal ein.
Voraussetzungen
- Sie hatten einen anerkannten Arbeits, Schul- oder Wegeunfall
- Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Eine Ausnahme ist gegebenenfalls der Zahlungsnachweis des Eigenanteils.
Welche Gebühren fallen an?
Für Sie fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Sie gibt es keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Kosten werden umgehend, das heißt innerhalb 1 Woche, erstattet.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen UnfallversicherungFachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
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