Wohnungshilfe für gesetzlich Unfallversicherte
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung einen Gesundheitsschaden erlitten haben, der auf Dauer einen behindertengerechten Wohnraum erfordert, leistet die gesetzliche Unfallversicherung Wohnungshilfe.
Wohnungshilfe wird für einen behindertengerechten Umbau des vorhandenen Wohnraums oder den Umzug in einen behindertengerechten Wohnraum gewährt.
Unfallversicherungsträger sind:
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften, nach Branchen gegliedert
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeinde-Unfallversicherungsverbände, Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen)
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
Weitere Informationen
Bei Arbeitsunfällen oder einer anerkannten Berufskrankheit leistet die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse statt der Krankenversicherung Wohnungshilfe.
Verfahrensablauf
- Sie müssen Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger vor Beginn der geplanten Umbaumaßnahmen einschalten.
- Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.
Voraussetzungen
- Im Wohnraum sind die Verrichtungen des täglichen Lebens nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich
- Der Wohnraum ist mit allen für Sie erforderlichen Räumen nicht oder nur unter unzumutbaren Erschwernissen nutzbar
- Der bisherige oder zukünftige Arbeitsplatz ist vom derzeitigen Wohnraum mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen PKW nur unter unzumutbaren Erschwernissen erreichbar.
Welche Gebühren fallen an?
Kosten für Wunschbaumaßnahmen, die über den behindertengerechten Umbau hinausgehen, müssen Sie tragen.
Rechtsgrundlage
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
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