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Vorgesehen zum Löschen - Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen

Leistungsbeschreibung

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Wenn Sie in einem Internat untergebracht sind, können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.

Das müssen Sie wissen

Teaser

Sie sind während Ihrer Ausbildung in einem Internat untergebracht und benötigen daher höhere finanzielle Unterstützung? Informieren Sie sich hier über Härtefälle beim BAföG.

Zuständige Stelle

Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Anspruch auf BAföG
  • Sie sind in einem Internat untergebracht
  • Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
  • Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Nachweise zur Unterkunft

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur 

Fachlich freigegeben am

14.10.2020

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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