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Anzeige eines Hausbrunnens

Leistungsbeschreibung

Sie haben als Inhaber eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung die Pflicht, diesen anzuzeigen.

Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen muss das Wasser aus Hausbrunnen zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.

Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle ist Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die erstmalige Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche technischen Veränderung oder der Übergang des Eigentums anzuzeigen.

Im Anschluss wird sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden.

Das müssen Sie wissen

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zur Trinkwasserversorgung aus eigenen Brunnen und Quellen finden sie in der .

Infobroschüre des Umweltbundesamtes "Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen"

Teaser

Sie sind als Inhaber eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung verpflichtet, diesen anzuzeigen. 

Verfahrensablauf

Sie zeigen Ihren Hausbrunnen an.

Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anzeige.

Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihres Brunnens mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Voraussetzungen

Inhaberschaft eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen einen Hausbrunnen vier Wochen vor erstmaliger Inbetriebnahme, Errichtung oder Übergang des Eigentums beim örtlichen Gesundheitsamt anzeigen.

Bisher nicht dem Gesundheitsamt angezeigte Hausbrunnen müssen nachgemeldet werden.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.

Was sollte ich noch wissen?

Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden. Für die Begehung fallen Gebühren an.

Bemerkungen

Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden. Für die Begehung fallen Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

22.03.2022

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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