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Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung

Leistungsbeschreibung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Bei Frauen: Wenn  

  • eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.

Bei gesunden Männern:

  • Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.

In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.

Das müssen Sie wissen

Teaser

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 

Voraussetzungen

Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Elektronische Gesundheitskarte

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

27.11.2020

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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