Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen
Leistungsbeschreibung
Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Das müssen Sie wissen
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Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.
Verfahrensablauf
- Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
- Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
- Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
- Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
- Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Zuständige Stelle
Apothekerkammer Niedersachsen
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Telefon: 0511 39099-0
Telefax: 0511 39099-36
E-Mail: info@apothekerkammer-nds.de
Homepage:
Voraussetzungen
Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.
Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.
Welche Gebühren fallen an?
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Welche Fristen muss ich beachten?
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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