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vorgesehen zum Löschen - Sachverständige nach Altfahrzeug-Verordnung

Leistungsbeschreibung

Ein Sachverständiger prüft das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und Anforderungen von Betrieben für die Anerkennung als Demontage- und Schredderbetrieb nach der AltfahrzeugV. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erstellt er eine Bescheinigung/Zertifikat.

Das müssen Sie wissen

Teaser

Ein Sachverständiger nach der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) prüft das Vorliegen der Anforderungen eines Betriebes für die Anerkennung z.B. zur umweltgerechten Demontage von Altfahrzeugen.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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