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vorgesehen zum Löschen - Sachverständige zur Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen von Altgeräten

Leistungsbeschreibung

Betreiber einer Erstbehandlungsanlage sind zur ordnungsgemäßen Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet und müssen die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Anforderungen nach Elektro- und Elektronikgesetz vor Beginn und dann regelmäßig wiederkehrend durch einen geeigneten Sachverständigen prüfen und nachweisen lassen.

Das müssen Sie wissen

Teaser

Ein geeigneter Sachverständiger prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einer Erstbehandlungsanlagen nach dem Elektrogesetz.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.

Fachlich freigegeben am

28.08.2020

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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08:00 bis 12:00 Uhr

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