Schulungsveranstalter für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten
Leistungsbeschreibung
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 1Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
§ 5 Absatz 2 Nummer 1 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)§ 7 Absatz 1 Nummer 2 Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
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