Registrierung von Lebensmittelbetrieben
Leistungsbeschreibung
Lebensmittelunternehmen und Betriebe die an der Produktion, Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln oder Lebensmittelbedarfsgegenständen beteiligt sind, sind dazu verpflichtet sich bei Ihrer zuständigen kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde für eine Registrierung zu melden.
Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, gleichgültig ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren etc. Hierzu zählen auch Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln wie beispielsweise Obst, Gemüse, Getreide, Kräutern und Betriebe, die an der Erzeugung, Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren im landwirtschaftlichen Betrieb sind.
Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Darüber hinaus sind die Betriebe dazu verpflichtet ihre Angaben gegenüber der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde auf dem aktuellen Stand zu halten. Hierunter sind beispielsweise Veränderungen bei der Tätigkeit oder Betriebsschließungen zu verstehen.
Das müssen Sie wissen
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Wenn Sie an der Produktion, Verarbeitung oder dem Vertrieb einschließlich des Internethandels von Lebensmitteln oder Lebensmittelbedarfsgegenständen beteiligt sind, sind Sie dazu verpflichtet sich bei Ihrer zuständigen kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde zu registrieren.
Verfahrensablauf
Die Registrierung können Sie schriftlich durchführen:
- Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde über das auszufüllende Dokument/ zu erbringenden Angaben.
- Nutzen Sie ggf. das Meldeformular.
- Füllen Sie dieses aus und übermitteln Sie dieses an Ihre zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
- Sollten sich Änderungen an Ihren Angaben ergeben, teilen Sie diese Änderungen ebenfalls über das Meldeformular oder (ab 2023) über das Unternehmensportal Ihrer zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde mit.
Zuständige Stelle
Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden sind in Niedersachsen die Landkreise, die Region Hannover und die kreisfreien Städte sowie der Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Liste der Veterinärämter - Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und VerbraucherschutzVoraussetzungen
Produktion, Verarbeitung oder Vertrieb von Lebensmittelbedarfsgegenständen oder Lebensmitteln.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Meldeformular mit folgenden Angaben zu dem Unternehmen und jeder einzelnen Betriebsstätte:
- Name und Rechtsform des Unternehmens und des Unternehmers
- Rechtsform, Bezeichnung und Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte (bitte geben Sie pro Formular nur eine Betriebsstätte an)
- Tätigkeit/Betriebsart der jeweiligen Betriebsstätte
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Registrierung ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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