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Vorsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer beantragen

Leistungsbeschreibung

Umsatzsteuer muss in vielen Ländern beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt werden. Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat außerhalb der EU ansässig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer stellen.

Privatpersonen können an dem Verfahren nicht teilnehmen.

Das müssen Sie wissen

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Internetseite Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Voraussetzungen

  • Die Vergütungsberechtigung hängt von dem Ansässigkeitsort des ausländischen Unternehmers und seiner Umsätze in Deutschland ab.
  • Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen  Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie  den o.g. Rechtsgrundlagen entnehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen  Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie den genannten Rechtsgrundlagen entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

  • 6 bzw. 9 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist.

Rechtsbehelf

Einspruch

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Steuern Niedersachsen

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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Digital

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