Steuerberaterin/Steuerberater, Bestellung eines allgemeinen Vertreters
Leistungsbeschreibung
Sollten Sie als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat daran gehindet sein, Ihren Beruf auszuüben, müssen Sie einen allgemeinen Vertreter bestellen.
Auf Ihren Antrag bestellt die zuständige Steuerberaterkammer den allgemeinen Vertreter für Sie. Die zuständige Steuerberaterkammer kann die Bestellung eines allgemeinen Vertreters von Amts wegen veranlassen, falls Sie es versäumt haben, einen allgemeinen Vertreter zu bestellen oder die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zu beantragen. Der Vertreter muss ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein.
Das müssen Sie wissen
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Verfahrensablauf
- Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zeigen Sie formlos schriftlich bei der Steuerberaterkammer an.
- Geben Sie den Namen und Adresse des allgemeinen Vertreters, den Beginn und falls bekannt das Ende der Vertretung an.
- Geben Sie dann die Beendigung der Vertretung bekannt.
Voraussetzungen
Sie sind Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen ein formloses Schreiben (Original).
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters ist der Steuerberaterkammer unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Schriftorm ist erforderlich.
Eine formlose Antragsstellung ist möglich.
Persönliches Erscheinen ist nicht nötig.
Rechtsbehelf
Klage
Fachlich freigegeben durch
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
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Fr
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