Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder beantragen
Leistungsbeschreibung
Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen
Das müssen Sie wissen
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Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Minderjährige sind:
- schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
- gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
- Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
- keine Straftaten
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Welche Gebühren fallen an?
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.
Gebühr: 56,50 Euro
Gebühr: 55,00 Euro
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage:
Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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