Der Künstlersozialkasse den Krankenkassenwechsel mitteilen
Leistungsbeschreibung
Als eine Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist, können Sie sich Ihre Krankenkasse aussuchen. Sie haben die Wahl aus folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
- die Ortskrankenkasse Ihres Wohn- oder Arbeitsortes
- eine Ersatzkasse
- eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn die Satzung der Kasse es vorsieht
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind bei allen Krankenkassen weitgehend gleich. Allerdings bestehen Unterschiede
- in der Höhe des Zusatzbeitrags,
- beim Serviceangebot und
- bei Zusatzleistungen beziehungsweise Satzungsleistungen.
Die Krankenkassen informieren Sie über ihre Leistungen und Serviceangebote.
Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, dann wechseln Sie automatisch auch die Pflegekasse.
Das müssen Sie wissen
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Wenn Sie über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen wechseln.
Verfahrensablauf
Ihre gesetzliche Krankenkasse können Sie folgendermaßen wechseln:
- Wenden Sie sich an Ihre neue Krankenkasse und melden Sie sich dort als Mitglied an.
- Teilen Sie der KSK Ihre neue Krankenkasse und den Wechselzeitpunkt mit.
- Die KSK bestätigt Ihnen die Anmeldung bei der neu gewählten Krankenkasse schriftlich.
Voraussetzungen
Sie sind
- über die KSK gesetzlich kranken- und pflegeversichert und
- Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Teilen Sie der KSK Ihren Krankenkassenwechsel bitte unverzüglich mit.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 3 Wochen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
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