Kinderverletztengeld erhalten
Leistungsbeschreibung
Das Kinderverletztengeld ersetzt Ihr entgangenes Einkommen, wenn Sie Ihr verunfalltes unter 12-jähriges Kind zu Hause versorgen müssen.
Ein Anspruch auf Kinderverletztengeld besteht pro Jahr und pro Kind für
- maximal 10 Arbeitstage für Paare beziehungsweise
- maximal 20 Arbeitstage bei Alleinerziehenden.
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
Teaser
Ihr Kind hatte im Kindergarten oder in der Schule einen Unfall und muss deshalb von Ihnen zu Hause betreut werden? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kinderverletztengeld bekommen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist unterschiedlich, je nachdem, ob Ihr Kind bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert ist oder bei dem anderen Elternteil gesetzlich oder privat krankenversichert ist.
Wenn das Kind bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert ist:
- Zuständig ist Ihre gesetzliche Krankenkasse.
- Ihr Arzt stellt eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes aus.
- Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Ihre Krankenkasse zahlt Ihnen im Auftrag der zuständigen Unfallkasse das Kinderverletztengeld.
Wenn das Kind bei dem anderen Elternteil gesetzlich oder privat krankenversichert ist:
- Zuständig ist die Unfallkasse des Bundeslandes, in dem der Kindergarten oder die Schule seinen oder ihren Sitz hat.
- Ihr Arzt stellt eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes aus.
- Stellen Sie bei der zuständigen Unfallkasse einen Antrag (schriftlich oder telefonisch) auf Gewährung von Kinderverletztengeld.
Voraussetzungen
Sie haben Anspruch auf Kinderverletztengeld, wenn:
- Sie ein Kind Ihres Haushaltes durch einen Versicherungsfall (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen,
- Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- Sie vor der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres Kindes einen Anspruch auf Arbeitsentgelt oder eine andere Geldleistung hatten, zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld, und
- keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person Ihr Kind betreuen kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Bitte erfragen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Unfallkasse, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Für Sie fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Sie gibt es keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
in der Regel 1 bis 6 Wochen
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
persönliches Erscheinen nötig: nein
Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen UnfallversicherungRechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.