Persönliche Daten einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder als Übersetzerin/Übersetzer ändern
Leistungsbeschreibung
Die allgemeine Beeidigung von Dolmetscher:innen, die Ermächtigung von Übersetzer:innen zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.
Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich in Niedersachen ausüben wollen und Ihren Wohnsitz
- in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
- in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat, demgegenüber die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind (Niederlassungsstaat),
haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag für die Dauer von einem Jahr in das Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und ermächtigten Übersetzer:innen aufgenommen werden und die Tätigkeit während dieser Zeit mit denselben Rechten und Pflichten ausüben, die für in Niedersachsen beeidigte Dolmetschende und ermächtigte Übersetzende gelten. Die vorübergehende Tätigkeit kann auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Ändern sich nachträglich Ihre persönlichen Daten einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscher:in oder als Übersetzer:in, sind die Änderungen dem Landgericht Hannover mitzuteilen. Mitzuteilen sind insbesondere Namensänderungen, Adressänderungen, Änderungen von Kontakt- und Erreichbarkeitsdaten oder auch Angaben zur fachlichen Qualifikation.
Weitere Sprachen können Sie nicht als Änderung mitteilen. Hierfür müssen Sie die vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscher:in und/oder als Übersetzer:in für diese Sprachen beim Landgericht Hannover unter Vorlage der notwendigen Nachweise erneut anzeigen.
Das müssen Sie wissen
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Verfahrensablauf
Das Landgericht Hannover verarbeitet mitgeteilte Änderungen und trägt sie im Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und die ermächtigten Übersetzer:innen ein, wenn einer Einstellung in das Verzeichnis mit der Anzeige auf vorübergehende Tätigkeit zugestimmt wurde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover.
Zuständige Stelle
Landgericht Hannover
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Änderungen von fachlichen Qualifikationen müssen mit geeigneten Nachweisen, z.B. Zeugnisse, Bescheinigungen, belegt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Antragstellung. Änderungen von persönlichen Daten sollten unverzüglich mitgeteilt werden.
Bearbeitungsdauer
Mitgeteilte Änderungen werden unverzüglich verarbeitet.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf, da lediglich Angaben für eine bestehende Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Übersetzer:in geändert werden.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte denken Sie daran, dass Ihnen Aufträge von Gerichten, Behörden und Notariaten nur erteilt werden können, wenn Ihre persönlichen Daten auf einem aktuellen Stand sind und Sie erreicht werden können.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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