Persönliche Daten einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer ändern
Leistungsbeschreibung
Die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetscher:innen, Dolmetscher:innen, für behördliche und notarielle Zwecke Gebärdensprachdolmetscher:innen und die Ermächtigung von Übersetzer:innen zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.
Sind Sie bereits beeidigt oder ermächtigt und andern sich nachträglich Ihre persönlichen Daten, sind die Änderungen dem Landgericht Hannover mitzuteilen. Mitzuteilen sind insbesondere Namensänderungen, Adressänderungen, Änderungen von Kontakt- und Erreichbarkeitsdaten oder auch Angaben zur fachlichen Qualifikation.
Weitere Sprachen können Sie nicht als Änderung mitteilen. Hierfür ist ein neuer, kostenpflichtiger Antrag auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscher:in oder Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzer:in oder Übersetzer beim Landgericht Hannover zu stellen.
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
Verfahrensablauf
Das Landgericht Hannover verarbeitet mitgeteilte Änderungen und trägt diese im Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und die ermächtigten Übersetzer:innen ein, wenn einer Einstellung in das Verzeichnis mit dem Antrag auf Beeidigung oder Ermächtigung zugestimmt wurde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover.
Zuständige Stelle
Landgericht Hannover
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Änderungen von fachlichen Qualifikationen sind durch geeignete Nachweise, z. B. Zeugnisse, Bescheinigungen, zu belegen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Antragstellung. Änderungen von persönlichen Daten sollten unverzüglich mitgeteilt werden.
Bearbeitungsdauer
Mitgeteilte Änderungen werden unverzüglich verarbeitet.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf, da lediglich Angaben für eine bestehende Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Übersetzer:in geändert werden.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte denken Sie daran, dass Ihnen Aufträge von Gerichten, Behörden und Notariaten nur erteilt werden können, wenn Ihre persönlichen Daten auf einem aktuellen Stand sind und Sie erreicht werden können.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.