An einer Berufsfachschule anmelden
Leistungsbeschreibung
Nach Abschluss Ihrer allgemein bildenden Schule können Sie in der einjährigen oder der zweijährigen Berufsfachschule eine berufliche Grundbildung in einer Fachrichtung Ihrer Wahl und /oder den mittleren Schulabschluss („Realschulabschluss“) oder den Erweiterten Sekundarabschluss I erwerben.
Wenn Sie eine einjährige Berufsfachschule in einer Fachrichtung mit einem bestimmten berufsbezogenen Schwerpunkt anwählen, kann als Aufnahmevoraussetzung der Sekundarabschluss I -Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss gefordert werden.
Wenn Sie einen mittleren Schulabschluss besitzen, können Sie in einer zwei- oder dreijährigen berufsqualifizierenden Berufsfachschule einen Berufsabschluss (Assistenzberuf) erwerben. Einige berufsqualifizierenden Berufsfachschulen bauen auch auf dem Hauptschulabschluss auf oder setzen eine Fachhochschulreife voraus.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein direkter Einstieg in Klasse 2 einer berufsqualifizierenden Berufsfachschule möglich sein, z.B. bei Vorliegen eines Berufsabschlusses.
Das müssen Sie wissen
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Verfahrensablauf
Sie reichen die ausgefüllte Anmeldung mit den notwendigen Unterlagen in der BBS ein. Ihre Anmeldung wird hinsichtlich der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, den Aufnahmevoraussetzungen und der Kapazität im Bildungsgang geprüft. Im Anschluss erhalten Sie eine Nachricht der Schule zum Status Ihrer Anmeldung.
Zuständige Stelle
Berufsbildende Schule, an der Sie sich anmelden wollen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die einjährige Berufsfachschule ist
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder
- ein gleichwertiges Zeugnis
- ein Nachweis über ein durchgeführtes Beratungsgespräch über Möglichkeiten und Perspektiven einer beruflichen Ausbildung bei einer außerschulischen öffentlich- rechtlichen Einrichtung (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
Voraussetzung für die Aufnahme in die zweijährige Berufsfachschule ist
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiges Zeugnis oder
- Sekundarabschluss l - Realschulabschluss
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsqualifizierende Berufsfachschule sind u.a.
- der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
- sowie weiteren Aufnahmevoraussetzungen, die je nach beruflicher Fachrichtung unterschiedlich sind
Die berufsqualifizierenden Berufsfachschulen Pflegeassistenz und Kosmetik können auch mit einem Hauptschulabschluss besucht werden.
- Die berufsqualifizierende Berufsfachschule Informatik setzt eine Fachhochschulreife voraus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Voraussetzung für die Aufnahme in die einjährige Berufsfachschule ist
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder
- ein gleichwertiges Zeugnis
- ein Nachweis über ein durchgeführtes Beratungsgespräch über Möglichkeiten und Perspektiven einer beruflichen Ausbildung bei einer außerschulischen öffentlich- rechtlichen Einrichtung (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
-
Voraussetzung für die Aufnahme in die zweijährige Berufsfachschule ist
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiges Zeugnis oder
- Sekundarabschluss l - Realschulabschluss
-
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsqualifizierende Berufsfachschule sind u.a.
- der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
- sowie weiteren Aufnahmevoraussetzungen, die je nach beruflicher Fachrichtung unterschiedlich sind.
- das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule
- (sobald es vorliegt) das Abschlusszeugnis.
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn berufsbildende Schulen Anmeldetermine oder Anmeldefristen festgelegt haben, geben die Schulen diese öffentlich bekannt.
Rechtsgrundlage
Definition Berufsfachschule in § 16 NSchG
§ 2 Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10.06.2009
§ 33 – Besondere Vorschriften für einzelne Bildungsgängen, Anlage 3 – Berufsfachschule der Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom 10.06.2009
§ 2 der Anlage 3 zu § 33 BbS-VO
§ 3 der Anlage 4 zu § 33 BbS-VO
Rechtsbehelf
Bei einer Ablehnung ist ein Widerspruch möglich.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Kultusministerium
Fachlich freigegeben am
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
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07:30 bis 12:30 Uhr
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