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Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen

Leistungsbeschreibung

Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten bezogen auf einen

  • inländischen OGAW oder
  • inländischen AIF.

Das müssen Sie wissen

Verfahrensablauf

  • Formulieren Sie einen formlosen Antrag
  • Senden Sie ihn per Post, E-Mail oder Fax an die BaFin.
  • Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.

Voraussetzungen

Sie verwalten inländische OGAW oder inländische AIF.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 190,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).

Welche Fristen muss ich beachten?

Für Sie gibt es keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ungefähr 2 Wochen.

Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • bei fehlender Abhilfe: verwaltungsgerichtliche Klage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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