Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Land gewährt Zuwendungen für die Initiierung stadtregionaler Kooperationen und die Entwicklung von Projekten, die dazu dienen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume zu stärken. Das Ziel des Programms ist die Vernetzung dieser Orte untereinander, um Ideen zu entwickeln, wie Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen ihre Attraktivität und Lebendigkeit erhalten oder steigern können.
Das müssen Sie wissen
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Verfahrensablauf
- Vorlage einer Interessenbekundung zur Programmaufnahme bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag
- Anschließend sind Zuwendungsanträge vom Projektträger an die Bewilligungsbehörde zu richten
- Ebenfalls ist spätestens bei der Einreichung des Zuwendungsantrags eine Stellungnahme des jeweiligen Landkreises vorzulegen
- Die Bewilligungsbehörde trifft mit dem jeweiligen Kommunalen Steuerungsausschuss die Förderentscheidung.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung
Voraussetzungen
- Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die nach anderen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen nicht förderfähig sind
- Förderungen von investiven und nichtinvestiven Maßnahmen sowie die Förderung von Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung müssen gewisse Qualitätskriterien erfüllen (siehe Anlage der Rechtsgrundlage)
Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen müssen
- Städte, Gemeinden oder Samtgemeinden mit mindestens 10000 Einwohnerinnen und Einwohnern sein, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zuwendungsanträge (Bereitstellung durch Bewilligungsbehörde)
- Kommunen: schriftliche Interessenbekundung
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Vorlage einer Interessenbekundung bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag.
Rechtsbehelf
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und regionale Entwicklung
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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