Anerkennung als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
Leistungsbeschreibung
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
Rechtsgrundlage
§ 131g, 131h Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - WPO)
§ 25 Prüfungsverordnung für Wirtschaftsprüfer nach §§ 14 und 131l der Wirtschaftsprüferordnung (Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung - WiPrPrüfV); § 3 Absatz 1 Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer
https://www.gesetze-im-internet.de/wipro/BJNR010490961.html#BJNR010490961BJNG002803125Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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