Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können als Ersatzschule oder Ergänzungsschule in freier Trägerschaft Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten beantragen.
Die Regelungen für Ersatzschulen finden Sie in § 149 ff. NSchG die für Ergänzungsschulen in § 161 Abs. 3 S. 4 NSchG.
Die Höhe der Finanzhilfe ist unter anderem abhängig von Ihren Schülerzahlen, Ihrer Unterrichtsversorgung und Ihrem Sozialversicherungsaufwand.
Finanzhilfeprognose für Allgemeinbildende SchulenFinanzhilfeberechnungsmuster für Berufsbildende Schulen
Das müssen Sie wissen
Parkplätze
Teaser
Als Träger einer Ersatzschule in freier Trägerschaft oder einer Ergänzungsschule in freier Trägerschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft erhalten.
Verfahrensablauf
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie Finanzhilfe beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg (RLSB-LG) beantragen.
Das RLSB-LG überprüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und gewährt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, den staatlichen Zuschuss.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg (Fachbereich Finanzen).
Voraussetzungen
Für die Schulform beziehungsweise den Bildungsgang muss eine Anerkennung vorliegen oder es muss sich um eine Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung handeln.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anspruch muss für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Schuljahres geltend gemacht werden. Der Antrag auf Abrechnung muss also bis zum 31.07. des auf das Schuljahr folgenden Jahres eingegangen sein.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja, auch Hinweise zum Antrag auf Finanzhilfe
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweis: Für den gesicherten Datenversand steht ein Datenportal zur Verfügung, über das Daten verschlüsselt – und damit sicher – übermittelt werden können.
Rechtsbehelf
Klage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Kultusministerium
Fachlich freigegeben am
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.