Führung des Verzeichnisses der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens
Leistungsbeschreibung
Die Bestellungsbehörden machen die öffentlich bestellten Sachverständigen mit Kontaktdaten und dem Bestellungsfachgebiet öffentlich bekannt. Die Listen werden ständig aktualisiert und permanent der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die öffentliche Bestellung stellt eine besondere öffentlich-rechtliche Qualifikation im Bereich der Sachverständigentätigkeit dar.
Die Veröffentlichung erfolgt im Internet: Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und WeinbausDas müssen Sie wissen
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Weitere Informationen
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Sie suchen für einen konkreten Bewertungsanlass im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und des Fischereiwesens öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige? Hier erhalten Sie Informationen dazu.
Zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Sachverständigentätigkeit gibt es keine Gebührenordnung. Deshalb sollte das Honorar vor Auftragsübernahme mit dem Sachverständigen ausgehandelt werden. Der Stundensatz hängt vom Fachgebiet, der Schwierigkeit des Gutachtens sowie den besonderen Umständen des Falles ab.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
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