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Urkunden Beglaubigung durch Legalisation

Leistungsbeschreibung

Deutsche öffentliche Urkunden, auf die kein internationales Übereinkommen anwendbar ist, können von der Auslandsvertretung des Staates, in dem sie verwendet werden sollen, legalisiert werden. Die Urkunden müssen zuvor von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden.

Für die Verwendung in bestimmten Staaten ist zusätzlich eine sogenannte Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt erforderlich. Dies betrifft folgende Staaten:

  • Bahrain
  • Bangladesch
  • China
  • Irak
  • Iran (außer für Hochschulzeugnisse)
  • Jordanien
  • Kambodscha
  • Katar
  • Libanon (nur für Schul- und Ausbildungsnachweise)
  • Mali
  • Mauretanien
  • Myanmar
  • Nepal
  • Ruanda
  • Saudi Arabien
  • Somalia
  • Sudan
  • Syrien
  • Togo

Das müssen Sie wissen

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.

  • Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
  • Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
  • Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
  • Legen Sie die Urkunde im Original vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Postanschrift:

Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln

Besucheranschrift:

Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland

Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de

Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):

Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Originalurkunde
  • Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
  • gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für den Vertreter/die Vertreterin

Welche Gebühren fallen an?

EUR: 5,00 bis 50,00

Fachlich freigegeben durch

Durch Bundesministerium des Innern freigegeben.

Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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