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Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung

Geschäftsbereich III - Bürgerservice, Bauen und Ordnung
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann.

Leistungsbeschreibung

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Lüneburger Straße 50

21385 Amelinghausen

Öffnungszeiten

Dienstag - Freitag
von 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach gesonderter Vereinbarung

Parkplätze

Parkplatz:

Anzahl: 20

Fahrplanauskunft

Verfahrensablauf

Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Voraussetzungen

  • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
      • der Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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Telefonisch

Telefonzentrale
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