Ausländerangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus Internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im Nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Wo ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.
Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.
Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Bardowicker Straße 23
21335 Lüneburg
Öffnungszeiten
• rund um die Uhr per Mail an termin-abh@stadt.lueneburg.de;
• unter Telefon 04131 309-3252 – diese Leitung ist dienstags von 10:00 bis 11:30 Uhr, mittwochs von 11 bis 12 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 15 Uhr garantiert persönlich besetzt.
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.
An wen muss ich mich wenden?
Ausländerbehörde im Landkreis Lüneburg ist die Hansestadt Lüneburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat.
Als speziellere Vorschriften kommen z.B. in Betracht:
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreiZügG/EU)Asylgesetz (AsylfG)
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG)
Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland (SkAufG)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und SportFachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
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