Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Leistungsbeschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Am Ochsenmarkt 1
21335 Lüneburg
Öffnungszeiten
• rund um die Uhr per Mail an termin-abh@stadt.lueneburg.de;
• unter Telefon 04131 309-3252 – diese Leitung ist dienstags von 10:00 bis 11:30 Uhr, mittwochs von 11 bis 12 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 15 Uhr garantiert persönlich besetzt.
Parkplätze
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
An wen muss ich mich wenden?
Für Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch im Landkreis Lüneburg ist die Hansestadt Lüneburg zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpersonen
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.