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Fahrerlaubnis: Erweiterung

Fachdienst 42 Straßenverkehr
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Leistungsbeschreibung

In jedem Fall müssen Sie die Umschreibung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
 

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Springintgut 3

21335 Lüneburg

Öffnungszeiten

Sachgebiet Führerscheine:
Montag: 08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
Sachgebiet Straßenverkehr:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Parkplätze

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 3

Frauenparkplatz:

Anzahl: 20

Parkplatz:

Anzahl: 508

Fahrplanauskunft

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte.
Erst nach der Überprüfung des Antragstellers kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Er verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen

  • Inhaber einer Fahrerlaubnis
  • die für die neue(n) Fahrerlaubnisklasse(n) notwendigen Prüfungen wurden abgelegt
  • ordentlicher Wohnsitz in Deutschland
  • erforderliches Mindestalter erreicht:
    • 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
    • 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
    • 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
    • 15 Jahre für die Klassen A1, A2, L, AM und T
  • geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • ausgebildet zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften
  • in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesene Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Befähigung zur Leistung Erster Hilfe
  • nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie Personalausweis
  • ggf. Kopie des Führerscheines
  • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Eignungsnachweise für Klasse A1, A2, AM, L, T, B, BE:
    • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
    • Sehtest
  • ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
    • Nachweis Erste Hilfe
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
  • ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
    • Nachweis Erste Hilfe
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
    • Gutachten über besondere Anforderungen
    • Führungszeugnis der Belegart "0"

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, AM, L, T, B, BE, A sind ohne Befristung zu erteilen.
  • Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.

Fachlich freigegeben durch

Text überprüft durch das Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Ansprechpersonen

Fachdienst 42 Straßenverkehr
Straßenverkehr
Frau Doose
A-C, W-Z
+49 4131 26-1785+49 4131 26-2785E-Mail senden
Fachdienst 42 Straßenverkehr
Straßenverkehr
Frau Höche
J-P
+49 4131 26-1344+49 4131 26-2344E-Mail senden
Fachdienst 42 Straßenverkehr
Straßenverkehr
Frau Jurischka
D-I
+49 4131 26-1659+49 4131 26-2659E-Mail senden
Fachdienst 42 Straßenverkehr
Straßenverkehr
Frau Polkehn
Q-V
+49 4131 26-1232+49 4131 26-2232E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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