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Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre

Fachdienst 42 Straßenverkehr
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Leistungsbeschreibung

Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Am Springintgut 3

21335 Lüneburg

Öffnungszeiten

Sachgebiet Führerscheine:
Montag: 08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
Sachgebiet Straßenverkehr:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Parkplätze

Behindertenparkplatz:

Anzahl: 3

Frauenparkplatz:

Anzahl: 20

Parkplatz:

Anzahl: 508

Fahrplanauskunft

Verfahrensablauf

Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen

für Bewerber:

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
  • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

für Begleitpersonen:

  • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
Informationen zum Fahreignungsregister (FAER) auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • original Unterschrift auf Behördenvordruck
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
  • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
  • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Ansprechpersonen

Fachdienst 42 Straßenverkehr
Straßenverkehr
Frau Doose
A-C, W-Z
+49 4131 26-1785+49 4131 26-2785E-Mail senden
Fachdienst 42 Straßenverkehr
Straßenverkehr
Frau Höche
J-P
+49 4131 26-1344+49 4131 26-2344E-Mail senden
Fachdienst 42 Straßenverkehr
Straßenverkehr
Frau Jurischka
D-I
+49 4131 26-1659+49 4131 26-2659E-Mail senden
Fachdienst 42 Straßenverkehr
Straßenverkehr
Frau Polkehn
Q-V
+49 4131 26-1232+49 4131 26-2232E-Mail senden

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

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Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

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08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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