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Sterbeurkunde beantragen

Geschäftsbereich I - Zentrales Verwaltungsmanagement
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann.

Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

Das müssen Sie wissen

Anschrift

Adresse

Lüneburger Straße 50

21385 Amelinghausen

Öffnungszeiten

Dienstag - Freitag
von 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach gesonderter Vereinbarung

Parkplätze

Parkplatz:

Anzahl: 20

Fahrplanauskunft

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

  • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
    (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Identitätsnachweis (Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: 15,00 Euro
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Gebühr: 7,50 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
+49 4131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

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